Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die PDL hat sich wieder ans Verfassungsgericht gewendet, um eine Begründung zu erwirken, dass die Absetzung von Vasile Blaga am 3. Juli von seinem Amt als Senatsvorsitzender verfassungswidrig war. Im Falle der Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer, Roberta Anastase, wird die PDL das nicht tun.
Roberta Anastase erklärte in einem Schreiben, dass sie das Amt nicht mehr übernehmen wolle. Die USL habe jetzt die Mehrheit und übe die politische Macht aus, man solle sie lassen, dafür die Verantwortung zu tragen. Die Gegner behaupten, dass die PDL mit Roberta Anastase keinen Staat mehr machen kann, weil sie mit der Abstimmung über das Rentengesetz, das die Rentner geschädigt hat, in Verbindung gebracht wird.
Vasile Blaga erklärte, dass er mit allen Parteien gut zusammengearbeitet habe, dass es ihm nicht um das Amt gehe, sondern um die Einhaltung der Gesetze.
Die PDL hatte bereits gleich nach der Absetzung der beiden Parlamentsvorsitzenden das Verfassungsgericht angerufen, jedoch den Bescheid erhalten, dass das Gericht dafür nicht zuständig sei. Inzwischen hat das Verfassungsgericht jedoch seine Befugnisse wieder in dem Sinne erweitert, dass es bei Parlamentsbeschlüssen auch über Beschlüsse, die Personen betreffen, urteilen kann. Darauf baut jetzt die PDL in ihrem erneuten Versuch, Vasile Blaga an die Spitze des Senats einzusetzen.