Bukarest (ADZ) – Schülerinnen und Schüler, die in eine andere Ortschaft pendeln müssen, kann der Schulweg zu neuen Bedingungen vergütet werden. Die Pauschale beträgt 30 Lei pro Monat für die ersten drei Kilometer, zu denen weitere drei Lei pro Kilometer bis zu einer Distanz von 50 Kilometern dazugerechnet werden können; ab 50 Kilometer sinkt das Entgelt auf einen Leu pro Kilometer und Monat. Laut Erziehungsminister Sorin Cîmpeanu besteht eine weitere Neuerung in der am Mittwoch verabschiedeten Eilverordnung darin, dass die Geldsummen auch im Voraus gezahlt werden können, Transportdokumente müssen im Nachhinein vorgewiesen werden.