Bukarest (ADZ) - Das Nationale Statistikinstitut hat es sich anders überlegt. Nachdem es am Samstag über seinen Sprecher bekannt gegeben hatte, dass die Angabe der Personenkennzahl CNP bei der Ausfüllung der Fragebögen für die bis zum 31. Oktober laufende Volkszählung nicht verpflichtend sei – dagegen hatte es allgemein viel Widerstand gegeben – erklärte am Dienstag der Leiter des Instituts, Vergil Voineagu, dass dieses eine Falschmeldung gewesen sei. Die Angabe der Personenkennzahl ist in der rechtlichen Grundlage, aufgrund derer der Zensus durchgeführt wird, enthalten und demnach doch verpflichtend. Die Weigerung, sie zu nennen, wird mit einer Strafe von 1500 bis 4500 Lei geahndet.