Bukarest (ADZ) - Der frühere Premier und Abgeordnete Petre Roman ist im Prozess gegen die Integritätsbehörde ANI, die ihm Amtsunvereinbarkeit zur Last gelegt hatte, unterlegen: Das Oberste Gericht wies am Donnerstag Romans Einspruch gegen den ANI-Befund zurück und kassierte das Urteil des Berufungsgerichts Bukarest, das den 70-Jährigen letzten April von diesem Vorwurf freigesprochen hatte. Die Höchstinstanz sah es als erwiesen an, dass sich Roman zwischen 2012 und 2014 der Amtsunvereinbarkeit schuldig gemacht hat, da er als Abgeordneter eine Ich-AG laufen hatte. Das Urteil der Höchstinstanz ist rechtskräftig, der mit inkompatiblen Ämtern befundene Politiker darf in den kommenden drei Jahren für kein öffentliches Amt mehr antreten.