Bukarest (ADZ) – George Chiriţă, Direktor des Rumänischen Vereins für Audiovisuelle Kommunikation (ARCA), will sich vor der EU-Kommission über das am 11. Juli verabschiedete Gesetz beschweren, das nationale und lokale TV-Sender ab 11. Oktober gegen Strafe verpflichtet, mindestens 30 Minuten der Nachrichtensendungen in Gebärdensprache und/oder mit Untertiteln zu präsentieren.
Das Gesetz sei aus mehreren Gründen unanwendbar: Die Formulierung „Programme mit nationaler Abdeckung“ sei unklar definiert, die Übersetzung der 296 lizenzierten TV-Programme weder personell noch finanziell zu bewältigen. Zudem stehe das Gesetz in Konflikt mit Artikel 7 der EU-Gesetzgebung, die vorsieht, dass Mitgliedsstaaten ihre Massenmedien lediglich ermutigen, Leistungen für Hör- und Sehbehinderte schrittweise einzuführen. Bereits am 25. Juni hatte ARCA die Probleme des Gesetzesprojektes der Präsidialverwaltung vergeblich aufgezeigt.