Plagiatsaffäre Ciucă: Tat inzwischen verjährt

Staatsanwälte haben Verfahren eingestellt

Premierminister Nicolae Ciucă | Archivfoto: gov.ro

Bukarest (ADZ) - Bei den Ermittlungen gegen Premierminister Nicolae Ciucă hatte die Generalstaatsanwaltschaft offenbar einen doppelten Vorwurf geprüft, so das Online-Portal Press One, das auch als erstes Medium über die mutmaßlich plagiierte Doktorarbeit berichtete. Das Verfahren wurde nun bereits am 15. März eingestellt, weil eine Urheberrechtsverletzung verjährt sei und eine Urkundenfälschung gar nicht vorliege, teilte die Behörde mit. 

Das bedeutet, dass nun die Alma Mater des Regierungschefs die wissenschaftliche Abhandlung auf mögliche Plagiate untersuchen kann. 

Der Landesrat zur Überprüfung akademischer Titel, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) darf sich laut Verfassungsgericht grundsätzlich nicht mehr mit dem Inhalt von Arbeiten befassen. 

Die Journalistin Emilia Șercan von Press One hatte behauptet, dass der Premierminister auf 42 der 138 Seiten seiner Doktorarbeit von 2003 abgeschrieben habe. Ciucă bestritt das Plagiat und forderte die Universität für Verteidigungsstudien auf, die Arbeit zu prüfen, die jedoch aufgrund des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft keine Einsicht in die Arbeit bekam – nun steht einer akademischen Untersuchung nichts mehr im Weg.