Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die PNL hat am Donnerstag vor dem Verfassungsgericht Einspruch gegen die vom Parlament beschlossene Einberufung eines Untersuchungsausschusses zum Wach- und Schutzdienst SPP erhoben.
Die in der Entscheidung angeführte „Beteiligung an Einflüssen auf politische Entscheidungen“ sowie die vermutete „politische Einmischung“ seien zu vage gehalten und dazu geeignet, den Ausschuss zu beeinflussen. Für Untersuchungen zum SPP sei zudem der Oberste Verteidigungsrat des Landes (CSAT) zuständig.