Bukarest (ADZ) - Nachdem das Verfassungsgericht die drei Eingaben der Opposition als unbegründet abgewiesen und das Bildungsgesetz für verfassungsgemäß erklärt hatte, wurde das Gesetz Dienstagabend von Präsident Traian Bãsescu unterzeichnet.
Gleich darauf hat Präsident Traian Bãsescu zum Bildungsgesetz erneut Stellung genommen. Der Staatschef verspricht sich davon eine Modernisierung des rumänischen Unterrichtswesens, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Durchführung des Gesetzes würde in den nächsten fünf Jahren erfolgen. Beginnend mit dem Schuljahr 2012-2013 wird der verpflichtende Unterricht ab sechs Jahren eingeführt. Die neunte Klasse geht zum Gymnasium über, beginnend mit den Schülern, die 2011-2012 die fünfte Klasse besuchen. Die Finanzierung der Schulen wird je nach der Anzahl der Schüler erfolgen.
Da es nationalistische Entgleisungen in den bisherigen Kämpfen um das Bildungsgesetz gab, erinnerte der Staatschef an die Erklärung von Karlsburg/Alba Iulia aus dem Jahr 1918. Dort steht, dass jedes Volk (gemeint sind die nationalen Minderheiten) das Recht habe auf Bildung, Verwaltung und Gerichte in seiner Muttersprache. Es bestünde kein Grund, dass man heute weniger weise sei als im Jahr 1918.
Senatspräsident Mircea Geoanã kündigte an, dass er sich erneut ans Verfassungsgericht wenden werde.