Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Mittwoch das Gesetz bezüglich der Einrichtung von Umsatzsteuer-Konten (sog. „Split VAT“) gegengezeichnet. Damit tritt die Eilverordnung Nr. 23/2017 mit den vom Abgeordnetenhaus am 13. Dezember verabschiedeten Änderungen in Kraft. Demnach müssen nur Unternehmen in der Insolvenz oder mit Zahlungsrückständen bei der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) getrennte USt-Konten einrichten. Die Schwellen bei den Steuerschulden, ab welchen das Gesetz zur Anwendung kommt, betragen 15.000 Lei für große Steuerzahler, 10.000 Lei für mittlere und 5000 Lei für die restlichen Steuerzahler.