Bukarest (ADZ) - Staatschef Traian Băsescu hat gegen das jüngst von der Abgeordnetenkammer abermals abgesegnete Referendumsgesetz, das eine Herabsetzung der Mindestbeteiligung bei Volksentscheiden von bisher 50 auf 30 Prozent vorsieht, Verfassungsklage eingelegt. Die Gesetzesvorlage war bereits im Sommer von den oppositionellen Liberaldemokraten beim Verfassungsgericht angefochten worden, damals hatten die Verfassungsrichter befunden, dass die Normativakte verfassungskonform sei, sofern sie erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Tragen komme.
Die Verfassungsklage des Präsidenten bezieht sich allerdings auf andere Aspekte als die von der PDL angefochtenen. So wird darauf verwiesen, dass die „Festlegung einer Mindestbeteiligung von 30 Prozent bei Referenden“ gegen „Art. 2, Abs. 1 verstößt, da die Voraussetzung der Souveränität des Volkes nur durch die Mehrheit der sich am Volksentscheid beteiligenden Bürger gewährleistet werden kann“. Ein 30-prozentiges Quorum gewährleiste „keine Repräsentativität und ermögliche einer Minderheit die Ausübung der Souveränität“.
Der Vorsitzende der Abgeordnetenkammer, Valeriu Zgonea, gab daraufhin bekannt, dass damit das zeitgleich mit dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen vom kommenden Jahr geplante Referendum zur Annahme der Verfassungsänderung vertagt werden müsse.