Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat den Antrag von Justizminister Tudorel Toader auf Absetzung der Chefin der Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Kövesi, am Montagabend abgelehnt. Das Staatsoberhaupt, das laut Verfassung im Ernennungsverfahren von Chefermittlern das letzte Wort hat, sagte in einer Presseerklärung, der Antrag des Justizministers habe sowohl „subjektive Gründe“ als auch Elemente von Rechtsbeugung aufgewiesen, weswegen er ihn abgelehnt habe.
Toader hatte das Amtsenthebungsverfahren gegen die in sämtlichen CVM-Berichten der EU-Kommission belobigte Chefermittlerin Mitte März eingeleitet und Kövesi insgesamt zwanzig, teils recht schwammig formulierte Regel- und Verfahrensverstöße vorgeworfen. Vor der Entscheidung des Staatschefs hatte schon der Hohe Magistraturrat (CSM) seinen Antrag auf Absetzung der DNA-Chefin abgeschmettert. Auf die Ankündigung des Staatschefs reagierte der Ressortminister entnervt: Der Präsident habe weder die Befugnis noch die nötigen Kompetenzen, um eine „Bewertung der Manager-Tätigkeit der DNA-Chefin“ vorzunehmen, man werde angesichts seiner „Weigerung“ Organstreitklage beim Verfassungsgericht (VG) einlegen, kündigte Toader bei Facebook Sekunden nach Johannis’ Presseerklärung an.
Der frühere VG-Präsident Augustin Zegrean stellte daraufhin gegenüber den Medien klar, dass einzig die Regierung, nicht der Justizminister Organstreitklage einlegen kann. Derartige Entscheidungen würden zu den verfassungsmäßigen Amtsbefugnissen des Staatsoberhauptes gehören, das „weder zu Ernennungen eines Chefermittlers noch zu dessen Absetzung gezwungen werden kann“, erläuterte Zegrean. Aus seiner Sicht sei dieses Amtsenthebungsverfahren damit „vom Tisch“, fügte der ehemalige VG-Präsident hinzu.