Präsident schickt Parlamentswahl-Gesetz ans Parlament zurück

Johannis: Wahlorganisationsverfahren wurde längst angestoßen

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Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat das von PSD-Chef Marcel Ciolacu angestoßene Parlamentswahlgesetz, laut dem die Legislative den Termin des nahenden Urnengangs per Ausnahmeregelung selbst festlegen darf, dem Parlament mit der Bitte um Überprüfung zurückgeschickt. Das Gesetz war bekanntlich erst vor wenigen Wochen vom Verfassungsgericht für verfassungskonform befunden und dementsprechend dem Staatsoberhaupt zur Ausfertigung vorgelegt worden.

In seinem Überprüfungsantrag verwies Johannis darauf, dass die Organisierung des von der Regierung für den 6. Dezember angesetzten Urnengangs längst eingesetzt hat, die Parteien ihre Kandidatenlisten bereits hinterlegt und Tausende im Ausland wohnhafte wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger inzwischen die Briefwahl beantragt haben. Da gegenwärtig keine der in der Verfassung verankerten Ausnahmesituationen (Kriegszustand, Belagerungszustand, Mobilisierungszustand, Notstand) zutreffe, könne das Recht der Bürger, zu wählen oder gewählt zu werden, auch nicht eingeschränkt werden, hieß es im Antrag des Präsidenten.

Durch diesen Schachzug des Staatschefs dürfte an der für den 6. Dezember angesetzten Allgemeinwahl kaum noch zu rütteln sein. Selbst wenn das Parlament nämlich binnen weniger Tage zum Überprüfungsantrag befinden sollte, können die Fraktionen anschließend das Gesetz erneut beim Verfassungsgericht anfechten, um dessen Inkrafttreten zu verhindern, wobei ein Urteil des Verfassungsgerichts hierzu frühestens Ende November, ergo wenige Tage vor dem Urnengang, gefällt werden könnte. Sollte die PSD selbst dann noch auf einem Aufschub der Parlamentswahl bestehen, kann die Regierung den „nuklearen Knopf“ drücken bzw. das Gesetz kurzerhand per Eilverordnung aussetzen.