Bukarest (ADZ) – Das liberale Minderheitskabinett überlegt nach Angaben von Regierungschef Ludovic Orban, wegen des zu Wochenbeginn gestellten Misstrauensantrags der PSD das Verfassungsgericht (VG) mit einer Organstreitklage anzurufen. Es sei präzedenzlos, dass ein Misstrauensantrag „während einer Sondersitzung des Parlaments, mit anderen Worten während der Parlamentsferien“ eingebracht werde, sagte Orban am Dienstag. Dem Premier zufolge steht ein endgültiger Beschluss hierzu jedoch noch aus.
Tatsächlich stellt ein während einer außerordentlichen Parlamentssitzung eingebrachter Misstrauensantrag ein Novum für die rumänische Politik dar, ist aber nach Meinung des früheren Verfassungsgericht-Präsidenten Augustin Zegrean durchaus verfassungskonform, da die Verfassung diese Möglichkeit überhaupt nicht erwähnt – und damit auch nicht untersagt. In puncto Misstrauensantrag hätten sich die Verfassungsväter eher dem „wie“ bzw. dem Verfahren an sich als dem „wann“ gewidmet – und was die Verfassung nicht ausdrücklich verbiete, sei de facto erlaubt, erläuterte der Ex-VG-Präsident den Medien. Allerdings müsse das Misstrauensvotum sodann zwingend im Rahmen der gleichen Sondersitzung erfolgen, da die Verfassung ausdrücklich vorsehe, dass pro Parlamentssitzung ein einziger Misstrauensantrag möglich ist, so Zegrean.
Folglich muss die PSD nun dringend bzw. bis Ende August darüber abstimmen lassen, da zum 1. September die Parlamentsferien enden und die reguläre Sitzungsperiode des Parlaments einsetzt. Sollte sie das Misstrauensvotum tatsächlich bis in die erste September-Woche hinauszögern wollen, wie die Medien am Dienstag unter Berufung auf PSD-Insider berichteten, so wäre dies „eindeutig verfassungswidrig“, fügte Zegrean hinzu.