Premierminister: Notfalls Eilerlass für Alarmstufe-Regelungen

Ombudsfrau hatte auch diesen Rechtsrahmen beim VG angefochten

Premier Ludovic Orban und Staatschef Klaus Johannis bei einem Besuch in ein Krankenhaus für COVID-19-Patienten in Târgu Mureș Foto: gov.ro

Bukarest (ADZ) - Regierungschef Ludovic Orban (PNL) hat am Wochenende klargestellt, auf einen Eilerlass setzen zu wollen, falls das Verfassungsgericht (VG) „auch die Rechtsgrundlage, die die Alarmstufe regelt, für verfassungswidrig erklärt“. Gegen das einschlägige Gesetz (21/2004) hatte die Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber, nämlich ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt.

In keinem anderen europäischen Land hätten VG und Ombudsbehörde „die Regierung aller Instrumente beraubt, um Leben und Gesundheit der Bürger zu schützen“, sagte Orban eingedenk des jüngsten VG-Urteils, das bekanntlich sowohl Notstands-Rechtsrahmen als auch Bußgelder für verfassungswidrig befunden hatte. Gegebenenfalls werde er „per Eilerlass“ dafür sorgen, dass „Recht und Regeln auch in gravierenden Zeiten wie diesen aufrechterhalten werden“, erklärte der Premier am Rande eines Besuchs in Târgu Mureș, wo er gemeinsam mit Staatschef Klaus Johannis und Gesundheitsminister Nelu Tătaru (PNL) ein Krankenhaus für COVID-19-Patienten besucht hatte.

Auch das Staatsoberhaupt hob ausdrücklich hervor, dass die bisherigen Schutzvorkehrungen auch nach den Mitte Mai greifenden Lockerungen unbedingt aufrechterhalten werden müssen, da ohne sie „die Neuinfektionen explodieren werden“. Der 15. Mai sei „bloß eine Frist für die Verwaltung“ und die Epidemie mit diesem Schritt noch keineswegs überwunden. Sie „grassiert weiter unter uns“, sagte Johannis.

Gesundheitsminister Tătaru warnte seinerseits, dass gegenwärtig „weder die Zahl der Neuinfektionen noch der Opfer sinkt“, umso vorsichtiger müssten die Menschen daher ab dem 15. Mai sein. Die Bürger seien ersucht, „ab Mitte Mai weder von der räumlichen Distanzierung noch von ihrer häuslichen Isolation abzusehen“, so Tătaru.