Bukarest (ADZ) – Die drohende Misstrauensabstimmung gegen ihn und sein Kabinett hat Premierminister Florin Cîțu (PNL) bereits erfolgreich durch eine Organstreitklage gegen die Legislative bis nach dem PNL-Parteitag vertagt, nun scheint er sich trotz geplatzter Koalition auch keiner Vertrauensabstimmung stellen zu wollen: Es handele sich lediglich um eine „Kabinettsumbildung“ – anstelle der zurückgetretenen USR-PLUS-Minister werde er neue nominieren, die sodann vom Parlament bestätigt werden müssten, wobei dieses Votum jedoch „nichts mit einer Vertrauensabstimmung zu tun“ habe. Der Abgang eines Regierungschefs könne bloß per Rücktritt oder nach einem Misstrauensvotum erfolgen, sagte Cîțu am Wochenende.
Art. 85, Abs. 3 der rumänischen Verfassung besagt allerdings, dass im Fall einer „Änderung der politischen Zusammensetzung“ der Exekutive das Staatsoberhaupt neue Minister nur nach der einschlägigen „Zustimmung“ des Parlaments ernennen kann. Seit der Wende haben sich daher im Fall eines Koalitionsendes mit Ausnahme von Călin Popescu Tăriceanu alle Regierungschefs einer Vertrauensabstimmung gestellt. Tăriceanu hatte 2006 nach dem Rücktritt des damaligen PUR-Ministers Codruț Șereș den Liberalen Varujan Vosganian vom Parlament bestätigen lassen, ohne sich und dem restlichen Kabinett indes das Vertrauen aussprechen zu lassen. Mehrere Urteile des Verfassungsgerichts verankern ihrerseits eine Vertrauensabstimmung nach einem Koalitionsaus. Regierungschef Cîțu scheint sich indes an Tăriceanu ein Beispiel nehmen zu wollen, Politbeobachter rechnen entsprechend damit, dass die Angelegenheit, sofern Cîțu nicht zurücktritt, letztlich beim Verfassungsgericht infolge einer weiteren Organstreitklage, diesmal gegen die Exekutive, landet.