Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat letzte Tage die umstrittene Gesetzesänderung zur Entkriminalisierung des Interessenkonflikts gegengezeichnet, nachdem das Verfassungsgericht (VG) sie bekanntlich für verfassungskonform und eine einschlägige Klage der USR, PNL und PMP für unzulässig befunden hatte. Eine „Einschränkung“ des Straftatbestands des Interessenkonflikts verstoße nicht gegen das Grundgesetz, hatte das VG Mitte Juni geurteilt. Der Straftatbestand des Interessenkonflikts ist damit abgeschafft, künftig kann nur noch die „Nutzung des Amtes zur Begünstigung von Personen“ strafrechtlich geahndet werden.