Bukarest (ADZ) – Vor kaum zwei Wochen hatten sie fast einstimmig und in schönster Eintracht eine hochumstrittene Änderung des Parlamentarierstatuts verabschiedet, nun fechten die Abgeordneten die von der PSD und dem UDMR eingebrachten Änderungen beim Verfassungsgericht an: 99 Abgeordnete, davon der Großteil von der PSD, haben am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen die Entkriminalisierung des Interessenkonflikts im Fall von Parlamentariern, die bis 2013 Familienmitglieder oder sonstige Verwandte in ihren Abgeordnetenbüros beschäftigt hatten, eingelegt. Als Grund für ihre Beschwerde verwiesen die Abgeordneten auf die „subtile Amnestie“, die damit de facto ihren bereits wegen Vetternwirtschaft verurteilten Parlamentskollegen eingeräumt wird, was durchaus einen „Interessenkonflikt juristischer Art zwischen Legislative und dem Hohen Gerichts- und Kassationshof“ lostreten könnte. Zudem hätten die verabschiedeten Änderungen „rückwirkende Effekte“, was nicht verfassungsgemäß sei, hieß es weiters in der Begründung.
Besagte Änderungen seien auf „breite Kritik“ gestoßen, daher habe man gemeinsam mit den Abgeordneten der ALDE, der PNL, des UDMR und der Minderheiten beschlossen, sie von den Verfassungswächtern prüfen zu lassen, sagte PSD-Fraktionschef Florin Pâslaru den Medien. Das Verfassungsgericht gab bekannt, hierzu am 6. Juli befinden zu wollen.