Bukarest (ADZ) - Ein Gesetzesprojekt schlägt eine Beihilfe für Alleinerziehende in Höhe eines Durchschnittslohns vor. Voraussetzung ist unter anderem ein Einkommen, das kleiner ist als eineinhalb Mindestlöhne. Das Kind muss eine Schule oder Hochschule besuchen, ohne unentschuldigte Stunden aufzuweisen.
Dementsprechend gilt der Gesetzentwurf für Kinder und Jugendliche im Alter von bis zu 18, bzw. 26 Jahren. Das Projekt wurde von PSD und PMP sowie von Mitgliedern der Minderheiten vorgeschlagen und zunächst dem Senat als erster Kammer vorgelegt. Die monatliche Auszahlung soll ab 1. Januar 2019 aus dem Staatshaushalt des Arbeitsministeriums erfolgen.