Bukarest (ADZ) - Hunderte symptomfreie Patienten, Rückkehrer oder Kontakte von mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Personen sind seit diesem Wochenende nach dem im Amtsblatt veröffentlichten einschlägigen Urteil des Verfassungsgerichts (VG) auf eigenen Antrag aus Krankenhäusern und behördlichen Quarantäne-Zentren entlassen worden, während die Behörden vorerst handlungsunfähig zusehen müssen.
Das VG-Urteil von Ende Juni hatte bekanntlich die per Ministerverordnung festgelegten Quarantäne- und Isolationsauflagen sowie die obligatorische Krankenhauseinlieferung von Covid19-Patienten für nicht verfassungskonform befunden – Einschränkungen der Bürgerrechte könnten nur per Gesetz, nicht per Regierungsverordnung vorgenommen werden, so die Verfassungshüter.
Regierungschef Ludovic Orban (PNL) teilte am Wochenende mit, dass die Exekutive deswegen auf Hochtouren an einem Gesetzentwurf arbeite, der noch diese Tage vom Kabinett gebilligt und umgehend ans Parlament weitergeleitet werden soll. Er ersuche alle Bürger und vor allem Patienten, „Verantwortungsbewusstsein“ an den Tag zu legen und dieses VG-Urteil „außer Acht“ zu lassen bzw. keine Entlassung aus den Hospitälern zu beantragen, so Orban. Der Premier fügte hinzu, dass das VG „nicht zum ersten Mal“ die Bemühungen der Regierung, die Ausbreitung des Virus hierzulande zu bekämpfen, untergrabe.
VG-Präsident Valer Dorneanu entgegnete prompt: Das Verfassungsgericht sei offenkundig der „Sündenbock“ für die „Legislativfehler“ anderer – es sei Sache der Regierung, den „richtigen Rechtsrahmen“ zu finden, um Einschränkungen verfassungsmäßig vorzunehmen. Sekundiert wurde Dorneanu von PSD-Interimschef Marcel Ciolacu, der dem Premierminister vorwarf, mit seiner Kritik am VG „Anarchie“ zu ermutigen.