Bukarest (ADZ) - Wer Bilder oder Filme mit intimen Szenen aus Rachsucht veröffentlicht, macht sich strafbar. Das besagt ein am Mittwoch von Präsident Klaus Johannis ausgefertigtes Gesetz. Allein die unrechtmäßige Aufnahme von solchem Video- oder Tonmaterial wird im Ernstfall mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft. Wenn Bilder aus der Intimsphäre einer Person ohne ihre Zustimmung veröffentlicht oder verbreitet werden, so dass die Person erkennbar ist oder sein könnte, sie psychisches Leid erleidet oder ihr Image zu Schaden kommt, drohen dem Täter sogar drei Jahre Freiheitsentzug.
Die Vorlage war im Jahr 2019 von der heute oppositionellen USR in Abstimmung mit mehreren Organisationen eingebracht worden, die sich für Frauenrechte einsetzen.
Gesetze gegen Rachepornos – im Englischen Revenge Porn – gibt es auch in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den USA, Kanada, Australien, Japan und den Philippinen.