Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat das Anti-Rauchergesetz für verfassungskonform erklärt. Angerufen hatten das Gericht 33 Senatoren, die mit verschiedenen Artikeln aus der Verfassung argumentiert hatten – Recht auf Privateigentum, Verfügbarkeit über die eigene Person –, wobei sämtliche Beanstandungen abgewiesen wurden.
Das Gesetz geht zur Gegenzeichnung an den Staatspräsidenten, dann wird es im Amtsblatt (Monitorul oficial) veröffentlicht und tritt 45 Tage darauf in Kraft. Es wurde vom Parlament am 15. Dezember 2015 gebilligt und enthält vor allem noch strengere Verbote als bisher. Was das Rauchen an der frischen Luft betrifft, geht das Gesetz so weit, dass das Anzünden einer Zigarette in der Nähe eines Kinderspielplatzes strafbar ist. Rauchverbot gilt für sämtliche öffentlichen und privaten Einheiten, für öffentliche Verkehrsmittel und sogar für Taxis. Das Gaststättenwesen ist vom Rauchverbot stark betroffen. Hingegen dürfen in Gefängnissen Räume für Raucher eingerichtet werden.
Andererseits wird darauf verwiesen, dass die Zigarettenfirmen zu den größten Stützen des Staatshaushalts gehören. 80 Prozent vom Preis einer Zigarette sind Steuern. Derart gewinnt der Staatshaushalt jährlich 12 Milliarden Lei. Diese Summe ginge aber nur zu einem geringen Teil ans Gesundheitsministerium, damit den Rauchern geholfen wird, von dem Laster abzulassen.