Rechnungshof-Novelle der PSD verfassungswidrig

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die von Staatschef Klaus Johannis und der Regierung eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen die von der PSD angestoßene und von der Parlamentsmehrheit abgesegnete Novelle des Rechnungshof-Dienstgesetzes (94/1992) für zulässig und das novellierte Gesetz damit für verfassungswidrig befunden. Die umstrittenen Änderungen hatten die Behörde stark politisiert und zudem ihre Kontrolltätigkeit, insbesondere im Bereich der Auftragsvergabe aus öffentlicher Hand, deutlich eingeschränkt – weswegen die EU-Kommission bereits mit einem Fördermittel-Stopp gedroht hatte.