Bukarest (ADZ) - Auf Beschluss des zentralen Wahlbüros (BEC) darf das vom Bukarester Munizipalrat beantragte lokale Referendum über Mittelverteilung und Stadtplanung auf die Infrastruktur der Wahlbehörden bzw. die für die erste Runde der Präsidentenwahl eingerichteten Wahllokale zurückgreifen. Dabei haben in den hauptstädischen Wahllokalen für besagtes Referendum separate Wahlurnen eingerichtet zu werden. Den Bukarester Wählerinnen und Wählern steht es frei, am Referendum teilzunehmen oder nicht.