Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass ein Referendum nicht gleichzeitig mit den Kommunalwahlen veranstaltet werden kann. Ans Gericht hatte sich der Ombudsmann gewendet, der eine diesbezügliche Eilverordnung der Regierung angefochten hatte, die für ein Referendum dieselben Wahllokale und dieselben Stempel vorgesehen hatte. Der Ombudsmann hatte darauf aufmerksam gemacht, dass laut Art. 115 der Verfassung in so einem Fall keine Regierungsverordnung erlassen werden kann. Ein Referendum am 5. Juni hätte dem Bürgermeister von Großwardein/Oradea genützt, der eine Vereinigung seiner Stadt mit den Kurbädern 1. Mai und Felix anstrebt.