Bukarest (ADZ) - Zweieinhalb Wochen vor der zeitgleich mit der Europawahl am 26. Mai angesetzten Volksentscheidung über die Justiz will die PSD die Spielregeln ändern: Wie Regierungschefin Viorica Dăncilă am Dienstag bekannt gab, will ihr Kabinett das Referendumsgesetz umgehend per Eilerlass ändern.
Für sie und ihre Regierung sei wichtig, dass sowohl EU-Wahl als auch Referendum gut organisiert werden und reibungslos ablaufen, fügte Dăncilă hinzu.
Der von der PSD jüngst eingesetzte neue Chef der Wahlbehörde AEP hatte zunächst ein „Wahlkampfverbot“ für alle Behörden, einschließlich für das Staatsoberhaupt, erlassen wollen – Klaus Johannis hätte folglich weder für das von ihm angesetzte Referendum werben noch die Bürger zu einer regen Wahlbeteiligung auffordern dürfen. Auf der AEP-Webseite war diese Änderung in der am Mittwochmorgen veröffentlichten Endform des Erlassentwurfs zwar verschwunden, beibehalten wurden indes eine noch umstrittenere: Die zweite Gesetzesänderung visiert die für die Gültigkeit des Referendums nötige Wahlbeteiligungsschwelle von 30 Prozent. Die Schwelle selbst wurde zwar unverändert belassen, doch soll die Wahlbeteiligung fortan nicht, wie bisher, anhand der in der Ständigen Wahlliste, sondern anhand der im Wahlregister erfassten Wähler berechnet werden. Da die Zahl der im Wahlregister erfassten Wähler um knapp 600.000 höher ausfällt als jene der Ständigen Wahlliste, steigt nolens-volens auch das für die Gültigkeit des Referendums nötige Quorum um etwa 200.000 Stimmen.
Von der Presse hierzu befragt, sagte Staatschef Johannis, er sei es gewohnt, dass die PSD Änderungen vornehme, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Nichtsdestotrotz hoffe er, dass die Regierung von diesem Schritt absehen wird.