Regelung für Kurzarbeit geändert

Bukarest (ADZ) - Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch als zweite Parlamentskammer einen Eilerlass der Regierung abgesegnet, welcher Änderungen beim Kurzarbeitsprogramm vorsieht. Demnach können Arbeitgeber nun die Arbeitszeit der Angestellten um bis zu 80 Prozent reduzieren, falls dies durch den Aktivitätsrückgang des Betriebs gerechtfertigt ist. Vorgesehen sind auch Absprachen mit Gewerkschaften bzw. Arbeitgebervertretern. Die Regierung subventioniert dabei bis zu 75 Prozent des Unterschieds zum gewöhnlich anfallenden Lohn. Die Maßnahme zielt darauf ab, Kündigungen zu verhindern.