Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Wochenende eine Eilverordnung betreffend Überwachungsmaßnahmen verabschiedet, nachdem das Verfassungsgericht bekanntlich jüngst einen Artikel der Strafgesetzordnung bezüglich der vom Inlandsnachrichtendienst SRI im Auftrag der Staatsanwaltschaften durchgeführten Abhöraktionen gegen Verdächtige für verfassungswidrig erklärt hatte. Der vom Obersten Verteidigungsrat (CSAT) gebilligte Eilerlass sieht vor allem vor, dass ausschließlich Staatsanwälte und Kriminalbeamte Telekommunikationsüberwachungen vornehmen dürfen und ihnen hierfür uneingeschränkter Zugang zur technischen Infrastruktur des SRI eingeräumt wird.
Letzterer bleibt indes befugt, in Angelegenheiten der Staatssicherheit und Terrorismusbekämpfung zu ermitteln – selbstverständlich anhand einer richterlichen Anordnung, wie Premier Dacian Cioloş hervorhob. Justizministerin Raluca Prună zufolge wurden per Eilerlass insgesamt vier Gesetze geändert: die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz sowie die Gesetze betreffend die Tätigkeit des SRI und der Antimafia-Staatsanwaltschaft DIICOT. Staatschef Klaus Johannis verwies in einer Presseerklärung darauf, dass diese Lösung lediglich eine „einstweilige“ sei, um einer Beeinträchtigung der Tätigkeit der Ermittlungsorgane vorzubeugen.