Bukarest (ADZ) - In Rumänien tritt zum 1. Februar ein neues Strafgesetzbuch nebst Strafprozessordnung in Kraft – zum Leidwesen führender Magistraten allerdings ohne die wichtigen Änderungen, die sie angemahnt hatten. So etwa werden Ermittler künftig Abhörungen von Handys nur noch vornehmen können, nachdem die Verdächtigen formell über die Einleitung von Strafermittlungen in Kenntnis gesetzt wurden. Auch treten neue Verjährungsfristen für eine Reihe von Straftaten in Kraft, sodass etliche bereits vor Gericht anhängige Korruptionsverfahren ad acta gelegt werden müssen.
DNA-Chefin Laura Kövesi, die Leiterin der Direktion zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und Terrorismus, Alina Bica, und die Vorsitzende des Obersten Gerichts, Livia Stanciu, ersuchten daher beim Justizministerium wiederholt um eine Eilverordnung für die Änderung der umstrittenen Artikel und Paragrafen.
Letzte Woche hatte Justizminister Robert Cazanciuc den Magistratinnen noch versichert, dass eine entsprechende Verordnung umgehend, auf der Regierungssitzung am Mittwoch, gebilligt werde – was jedoch nicht geschah. Premier Victor Ponta sagte der Presse, für Änderungen sei keine Zeit mehr, zudem wisse er nicht, ob ein derartiger Erlass überhaupt verfassungskonform sei. Nach der Tagung des Obersten Magistraturrats am Donnerstag werde man weitersehen – notfalls könne das Parlament Änderungen verabschieden.