Bukarest (ADZ) – Die Koalitionsregierung hat auf ihrer Sitzung von Mittwoch trotz Kritik von Rechtsexperten die unter Federführung von Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) erarbeitete Novellierungsvorlage der drei wesentlichen Justizgesetze (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Gerichtsverfassung und Justizratsgesetz) unverändert abgesegnet.
Premier Nicolae Ciucă (PNL) hob hervor, dass die Gesetzesvorlage, die nun dem Parlament zugeleitet wird, zu den Meilensteinen des Wiederaufbau- und Resilienzplans (PNRR) gehört, und äußerte die Hoffnung, dass sie eine baldige Aufhebung des Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) der EU-Kommission im Bereich der rumänischen Justiz sowie den Beitritt Rumäniens zum grenzkontrollfreien Schengenraum zur Folge haben werde. Seinerseits sagte Justizminister Predoiu, dass die Vorlage „ein Garant für die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte“ sei.
Sein Amtsvorgänger Stelian Ion (USR) warf Predoiu indes vor, mit dieser Vorlage „den Einfluss der politischen Klasse auf das Justizsystem weiter ausgebaut“ zu haben, während der Abgeordnete Andrei Lupu (REPER), erklärte, dass „das Kabinett Ciucă-Ciolacu soeben Dragneas heiß ersehnte Justizreform abgeschlossen hat“.
Gegen Predoius Vorlage waren davor die wichtigsten reformorientierten Justizbeamte-Verbände des Landes Sturm gelaufen – beanstandet wurde vor allem, dass sie keine einzige der von der EU-Kommission in ihren jüngsten CVM-Berichten enthaltenen Empfehlungen umsetzt und den Großteil der in Dragnea-Zeiten verabschiedeten Rückschritte beibehält. Justizminister Predoiu wurde zudem eine vorsätzliche Täuschung der EU-Kommission vorgeworfen – er habe ihr eine geschönte Vorlage unterbreitet und hierzulande eine ganz andere durchgeboxt.