Bukarest (ADZ) - Trotz aller Kritik der Venedig-Kommission an der Eilerlass-Flut der Regierung unter Viorica Dăncilă kann diese davon nicht ablassen: Die Regierung verabschiedete am Dienstag per Eilverordnung die noch unter Liviu Dragneas Federführung erarbeitete umstrittene Verwaltungsrechtsnovelle, obwohl besagte Gesetzesvorlage vom Verfassungsgericht gänzlich für verfassungswidrig befunden und entsprechend kassiert worden war.
Der Eilerlass ändert im Grunde das gesamte Verwaltungsrecht bzw. insgesamt 17 Gesetze; die Novelle sei nötig gewesen, um die Verwaltung „zu modernisieren“, sagte die Premierministerin. Die Änderungen sehen u. a. Sonderrenten für Bürgermeister und alle gewählten Kommunalpolitiker vor, beschränken die dem Staatsoberhaupt eingeräumte Frist für die Ernennung oder Ablehnung eines vorgeschlagenen Ministers auf zehn Tage, lockern in allen Vermögensangelegenheiten die nötige Mehrheit im Stadt- oder Kommunalrat (absolute Mehrheit statt, wie bisher, Zwei-Drittel-Mehrheit), entlasten Bürgermeister im Fall unrechtmäßiger Verwaltungsakte auf Kosten der Beamten und machen letztere zudem völlig von den Politikern abhängig.
Staatschef Klaus Johannis verriss die vorgenommenen Änderungen, die laut Rechtsexperten zu einem guten Teil eklatant verfassungswidrig sind: Die Regierung habe „ein Attentat auf das gesamte Verwaltungssystem“ des Landes verübt, bloß „um ihre Lokalbarone zu retten und zu bedienen“, stellte Johannis in einer Presseerklärung klar. Auch die Gewerkschaften der Verwaltungsbeamten liefen Sturm gegen die per Eilerlass durchgesetzte Novelle: Sie diene ausschließlich „Interessengruppen“, keineswegs dem Land, die Regierung habe eben die „Feudalisierung“ des heimischen Verwaltungssystems beschlossen.