Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat am 10. Januar den von den Koalitionsführern Liviu Dragnea (PSD) und Călin Popescu Tăriceanu (ALDE) vorgelegten Gesetzentwurf über den Status des Königshauses negativ beschieden. Der Elisabeta-Palast ist damit nicht auf die Nachkommen des am 5. Dezember 2017 verstorbenen Königs Michael vererbbar und müsse dem Staat rückerstattet werden.
Rumänien ist eine Republik, keine Monarchie, stellte Premierminister Mihai Tudose klar. König Michael wurde die Nutzung des Elisabeta-Palasts lediglich in seiner Eigenschaft als ehemaligem Staatschef zugestanden. Dieses Recht sei genauso wenig übertragbar wie im Falle von Protokollwohnungen anderer ehemaliger Staatsoberhäupter. Das rumänische Königshaus ist vom Statut her eine Stiftung. Die Mitglieder des Königshauses könnten den Palast jedoch gerne mieten. Ein Gespräch mit der zuständigen Behörde für die Verwaltung des Staatsprotokolls RA-APPS zur Unterbreitung eines entsprechenden Angebots sei erfolgt, räumte Tudose ein.