Bukarest (ADZ) - Per Eilverordnung hat die Regierung die Kompetenzen der mit der Korruptionsbekämpfung beauftragten Sonderstaatsanwaltschaft DNA zurückgefahren: Laut dem am Mittwoch im Amtsblatt erschienenen und Erlass hat die Antikorruptionsbehörde ab sofort bei Zollvergehen oder Steuerhinterziehung nur noch dann Ermittlungen einzuleiten, wenn sich der entstandene Schaden auf umgerechnet mehr als eine Million Euro beläuft. Ermittlungen bei sämtlichen unter Artikel 246, 247 und 248 des Strafgesetzbuches fallende Vergehen gehören fortan in den Kompetenzbereich der bei den Gerichtsinstanzen ansässigen Staatsanwaltschaften.