Regierung hat Vorlage des Rentengesetzes gebilligt

Arbeitsministerin: Keine Rente wird sinken

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Bukarest (ADZ) - Der Gesetzentwurf zum neuen Rentengesetz wurde Mittwoch von der Regierung abgesegnet und wird somit dem Parlament vorgelegt. Es soll ab 2019 schrittweise umgesetzt werden, bis es 2021 vollständig in Kraft treten wird, sagte Arbeitsministerin Lia Olguța Vasilescu. Sie versichert, dass nach der Neuberechnung keine Rente sinken und das normale Rentenalter nicht geändert wird. Master- und Doktorstudiengänge werden nicht als beitragspflichtige Jahre angesehen, sondern werden mit 0,25 Bezugspunkten jährlich berechnet, solange die Beitragszahlung die allgemein gültige Mindestzeit von 15 Jahren beträgt.

Frauen, die drei Kinder haben, diese bis zum 16. Lebensjahr aufziehen und die mindeste Beitragszeit erfüllen, können sechs Jahre früher in Rente gehen. Ab dem vierten Kind wird jeweils noch ein Jahr von den nötigen Arbeitsjahren abgezogen. Witwen und Witwer können 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners beantragen, selbst wenn sie eine eigene Rente haben. Bei 15 Jahren Beitragszeit wird die Rente 45 Prozent des jährlichen Mindesteinkommens betragen, jedes Jahr mehr wird mit einem zusätzlichen Prozent berechnet.