Bukarest (ADZ) - Das Kabinett unter Premier Marcel Ciolacu (PSD) hat auf seiner Sitzung von Donnerstag eine zehnprozentige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Man sei bemüht, „die Einkommen der Arbeitnehmer zu schützen“, und hoffe, im kommenden Jahr eine weitere Erhöhung vornehmen zu können, sagte Ciolacu zu Beginn der Regierungssitzung. Der gesetzliche Bruttomindestlohn steigt damit von 3000 auf 3300 Lei, die einschlägige Eilverordnung der Regierung soll zum 1. Oktober in Kraft treten. Allerdings werden nach Angaben des Regierungschefs die Bereiche Bauwesen, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie vorläufig davon ausgenommen – eine Anhebung des in diesen Branchen geltenden Mindestlohns würde die Nettobezüge der Beschäftigten nämlich de facto schmälern, da sie bei einem von 4000 auf 4500 Lei angehobenen Bruttolohn Gesundheitsabgaben zu entrichten hätten, von denen sie zurzeit noch befreit sind.
Unternehmer-Vereine waren Sturm gegen die neue Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gelaufen – vor allem KMU-Verbände hatten darauf verwiesen, die Maßnahme vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen Steuererhöhungen nicht schultern zu können, und klargestellt, dass sie unweigerlich eine Entlassungswelle zur Folge haben wird. Wirtschaftsanalysten verwiesen ihrerseits darauf, dass die Maßnahme keineswegs auf die Großzügigkeit der Exekutive zurückzuführen, sondern de facto eine eigennützige ist, da sie mehr Geld in die leeren Staatskassen spült: Netto erhalte ein Beschäftigter, der den gesetzlichen Mindestlohn bezieht, laut Arbeitsministerium dank der jüngsten Anhebung gerade mal 93 Lei mehr, während der Staat sich angesichts der geltenden Lohnabgaben über 207 Lei für jeden Arbeitnehmer aus dieser Entlohnungskategorie freuen dürfe.