Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Montag Verfassungsbeschwerde gegen vier vom Parlament verabschiedete Gesetze eingelegt, die allesamt Lohnerhöhungen, Zuschüsse oder sonstige finanzielle Anreize für einige Arbeitnehmersegmente vorsehen. In ihren Beschwerden verweist die Exekutive darauf, dass das Parlament damit gegen die restlichen Arbeitnehmersegmente diskriminiert, bei einigen der gebilligten Neuregelungen gar keine Angaben über die von der Verfassung vorgeschriebenen Finanzierungsquellen für besagten Geldsegen macht und zudem das Haushaltsgleichgewicht und die gesteckten Defizitziele gefährdet.
Konkret geht es um ein Gesetz betreffend knapp 60-prozentige Lohnerhöhungen für Mitarbeiter des Transportministeriums sowie um Änderungen des Rahmengesetzes betreffend die einheitliche Entlohnung im Staatssektor, nachdem das Unterhaus 15 Prozent Lohnerhöhungen für alle Inhaber von Doktortiteln sowie 50 Prozent Lohnzuschüsse für das gesamte Beamtentum beschlossen hatte. Beim Verfassungsgericht angefochten wurden zudem die von den Abgeordneten verabschiedeten Lohnerhöhungen für alle Mitarbeiter autonomer staatlicher Betriebe und Behörden sowie die für das gesamte Personal im staatlichen Gesundheitswesen vorgesehenen Lohnzuschüsse, die sich ihrerseits auf zwei zusätzliche Monatsbezüge pro Jahr belaufen.