Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die Regierung hat am Donnerstag eine Eilverordnung zur Neuregelung des Krankenstandes und der Freistellung von Müttern nach ihrer Schwangerschaft erlassen. Demnach sollen Einbußen für die Betroffenen im Zuge der „Steuerrevolution“ vermieden werden, indem ihnen dieselben Rechte und Zahlungen zugestanden werden, deren Berechnungsgrundlage bis Ende 2017 Bestand hatten. Für Kranke gilt dies ab Juli 2018, für frischgebackene Mütter ab Oktober 2018. Die Sozialabgaben sollen dergestalt gedeckelt werden, dass der erhaltene Nettobetrag nicht das bis Jahresende 2017 geltende Niveau unterschreitet.