Bukarest (ADZ) - Die Liberalenregierung hat Bedenken in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Gründung der Ermittlungsbehörde gegen Umweltvergehen, auch „Wälder-DNA“ genannt, eingebracht. Diese Mitteilung wurde auf der Webseite des Senats gepostet, nachdem das Verfassungsgericht eine Stellungnahme eingefordert hatte. Die Exekutive beklagt darin die Verletzung mehrerer Punkte der Verfassung: fehlende Klarheit und Vorhersehbarkeit, fehlende Finanzierungsquelle. Das von der USR initiierte Gesetzesprojekt war Mitte Juni vom Parlament angenommen worden. Die USR wirft der PNL nun vor, mit ihrem Vorgehen die Holzmafia zu schützen.