Bukarest (ADZ) - Die liberale Regierung hat am Donnerstag vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die in Wahlkampfzeiten bzw. bis zum 26. September geltenden Auflagen verabschiedet.
So gilt bei allen Wahlkampfveranstaltungen für sämtliche Teilnehmer – sowohl Kandidaten als auch Unterstützer – Nasen-Mundschutzpflicht, einschließlich im Freien. Open-Air-Wahlkampfveranstaltungen dürfen maximal 100 Teilnehmer aufweisen, Wahlkampf-Events in geschlossenen Räumen höchstens 50. Bei allen Wahlkampfveranstaltungen, einschließlich bei Tür-zu-Tür-Aktionen, muss der geltende Mindestabstand zwischen Personen eingehalten werden.
Bei allen Wahlkampfveranstaltungen sind ausreichend sowie deutlich ausgeschilderte Desinfektionsmittel Pflicht. Wahlkampfveranstaltungen in Militäreinheiten, Schulen und Universitäten sind untersagt – im Fall letzterer, sofern es vor Ort Präsenzunterricht gibt.
Für die Kommunalwahl vom 27. September hat die Regierung 966.263.000 Lei veranschlagt, der Großteil davon entfällt auf das Innenministerium, das die Mittel an die Präfekturen weiterleitet. Für Masken und Desinfektionsmittel in allen Wahllokalen stellt die Regierung 19 Millionen Lei bereit.