Bukarest (ADZ) – Nach einer am Donnerstag erlassenen Notverordnung dürfen Bären, die in Ortschaften eindringen und eine Gefahr für Menschen darstellen, künftig leichter zum Abschuss freigegeben werden. Wie Umweltministerin Diana Buzoianu mitteilte, ist der örtliche Krisenausschuss in Gemeinden künftig je nach Gefahrenlage nicht mehr an den Grundsatz der Abstufung gehalten und kann auch die unverzügliche Tötung eines Tiers veranlassen. Außerstädtisch bleibt der Ansatz des stufenweisen Eingriffs mit Vertreibung, Umsiedlung oder Abschuss der Bären bestehen. Zugleich führt die Verordnung Bußgelder zwischen 10.000 und 30.000 Lei für das Füttern von Bären ein. Laut Buzoianu wurde erstmals auch eine gesetzliche Definition des Begriffs „Bärenfütterung“ sowie des „Bärenlebensraums“ festgelegt, um Verstöße klarer ahnden zu können. Das Umweltministerium plant Investitionen von rund 30 Millionen Lei in elektrische Schutzzäune, bessere Abfallwirtschaft und Videoüberwachung gefährdeter Gebiete.





