Bukarest (Mediafax/ADZ) - Rumänische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können sich ab sofort im Wahlregister eintragen lassen, so das Außenministerium in einer Pressemitteilung. Die Einschreibung ist bis drei Monate vor dem noch bekanntzugebenden Wahltermin möglich. Nach einer Gesetzesänderung im November 2015 besteht erstmals auch die Möglichkeit, per Briefwahl über die Besetzung des neuen Parlaments abzustimmen. Das Außenministerium informiert auf seiner Internetseite über die genauen Modalitäten.