Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Montag die Änderungen des Gesetzes 248/2005 gegengezeichnet. Die Gültigkeitsdauer für einen elektronischen Reisepass (auch bekannt als biometrischer Pass) für volljährige Personen wird demnach von bisher fünf auf nun zehn Jahre verlängert. Für Kinder unter 12 Jahren werden Pässe für drei Jahre, für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren für fünf Jahre ausgestellt. Die verlängerte Gültigkeitsdauer der Dokumente soll unter anderem die hohe Zahl der jährlichen Antragsstellungen verringern und somit die Passämter entlasten.