Bukarest (ADZ) - Das Arbeitsministerium bringt erneut Vorschläge zur Änderung des Rentengesetzes, das erst im August erneuert wurde. Der Bezugspunkt, aufgrund dessen die Rentensummen ausgerechnet werden, soll schrittweise wachsen und ab 2022 jährlich um 100 Prozent der jährlichen Inflationsrate steigen, dazu sollen 50 Prozent des realen Wachstums des Brutto-Einkommens hinzugefügt werden. Bis dahin soll ein Bezugspunkt ab 1. September 2019 eine Summe von 1265 Lei betragen, ab 1. September 2020 soll er 1775 Lei wert sein und vom 1. September 2021 schon 1875 Lei. Die Auswirkung auf den nationalen Finanzhaushalt werde in dem Fall 81 Milliarden Lei im Jahr 2022 betragen.
Eine weitere Änderung betrifft eine Reduzierung des Rentenalters für Personen, die in besonderen Arbeitsbereichen (zivile Luftfahrt, Eisen- und Stahlindustrie usw.) aktiv waren. Ein Arbeitsjahr unter solchen Umständen soll das Rentenalter um 3 Monate verringern. Bei sehr speziellen Arbeitsbedingungen soll ein Arbeitsjahr das Rentenalter um 6 Monate senken. Außerdem sollen Menschen, die als Sehbehinderte Beitragssätze eingezahlt haben, eine monatliche Bezugspunkt-Erhöhung von 25 Prozent erhalten.