Rentenzulage nur für einen Schaffensverband

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Arbeitsministerium hat jetzt den Entwurf eines Regierungsbeschlusses zur öffentlichen Diskussion gestellt, wodurch die Anwendungsbestimmungen eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes derart abgeändert werden, dass die Mitglieder von rechtlich anerkannten Schaffensverbänden, die das Recht auf einen Rentenzuschlag von 50 Prozent der staatlichen Rente haben, diesen nur einmal beanspruchen können. Falls ein Rentner sowohl Mitglied des Schriftstellerverbands als auch des Journalistenverbands oder gar auch des Künstlerverbands war, muss er sich für eine der Zulagen entscheiden.  Von bisherigen Kommentatoren wird der Vorschlag des Arbeitsministeriums als logisch betrachtet.