Bukarest (ADZ) - Im Laufe des Jahres 2012 soll ein Gesetz zur totalen Umstrukturierung des Gesundheitssystems debattiert werden. Ziel sei die Einführung des Wettbewerbsprinzips unter Krankenkassen, Ärzten, Spitälern, Rettungsdiensten, die effizientere Verwaltung der Gelder und eine Stimulation der Gründung von medizinischer Infrastruktur in unterentwickelten Regionen.
Der Patient soll unter verschiedenen Krankenkassen auf Basis der Leistungen wählen können. Jede Kasse wird verpflichtet, ein Grundversicherungspaket anzubieten, welches Notfallbehandlung, Konsultation, Diagnose, Rehabilitation, Prophylaxe und Palliativmedizin umfasst. Leistungen, die dieses Grundpaket übersteigen, können durch Zusatzversicherungen abgerufen oder privat bezahlt werden. Die Kassen sind verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen.
Die Inanspruchnahme von Kliniken und Ärzten, die mit einer anderen Kasse als der eigenen kooperieren, wird durch fünfprozentige Zusatzzahlung möglich sein. Die Tarife der freien Kassen richten sich nach sozialem Status und Einkommen. Kinder bis 18, Studenten bis 26, Arbeitslose, Behinderte und Rentner mit weniger als 740 Lei Rente können bei einem Abonnenten mitversichert werden. Im Haushalt lebende, nicht arbeitende Ehepartner oder Eltern können zu einem Beitrag von 5,5 Prozent des halben Mindestgehaltes mitversichert werden.