Revolutionsverfahren an Militärankläger zurückgewiesen

Bukarest (ADZ) – Knapp 32 Jahre nach der blutigen Wende von 1989 hat das Oberste Gericht am Mittwoch wegen „Unregelmäßigkeiten“ eine Wiederaufnahme der Ermittlungen angeordnet und das gesamte „Revolutionsverfahren“ an die Militärstaatsanwaltschaft zurückgeschickt. Das Urteil des Obersten Gerichts ist rechtskräftig. In der Causa waren bekanntlich Nachwendepräsident Ion Iliescu sowie Ex-Vizepremier Gelu Voican Voiculescu der Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt gewesen.