Bukarest (ADZ) - Das Bukarester Berufungsgericht hat am Donnerstag einen Antrag der Antikorruptionsbehörde (DNA) zurückgewiesen, die wegen Bestechung angeklagte Richterin Elena Burlan-Pușcaș präventiv zu verhaften. Statt dessen sollen Maßnahmen für einen 30-tägigen Hausarrest ergriffen werden. Die Richterin wird beschuldigt, im Jahr 2009 50.000 Euro Bestechungsgeld angenommen zu haben, um für vier Angeklagte ein mildes Urteil zu erwirken. Die Angeklagte bestreitet die Tat und wirft die Frage auf, warum der Zeuge, der ihr das Geld übermittelt haben will, erst neun Jahre später aussagt.