Richterschaft in Rage: Rentenreform mit Grundgesetz vereinbar

Verfassungsgericht winkt neue Ruhestandsregeln für Justiz durch

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Bukarest (ADZ) – Nach fünfmaligem Aufschub hat die Verfassungsinstanz grünes Licht für die Reform der Richterrenten gegeben. Sechs der neun Richter stimmten dafür, drei dagegen. Der von der Regierung Bolojan eingebrachte Entwurf geht nun zur Ausfertigung an Präsident Nicușor Dan.

Die Entscheidung, die auf eine schrittweise spätere Verrentung der Richter und eine Deckelung der Altersbezüge einläutet, löste scharfe Kritik in der Justiz aus. Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Lia Savonea, kündigte an, europäische Stellen einzuschalten. Die Absenkung verfassungsrechtlicher Schutzstandards sei „zutiefst besorgniserregend“. Das Verfassungsgericht lehnte es allerdings bereits ab, Einwände gegen die Reform dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen. Auch das Berufungsgericht Bukarest sprach von einem „Rückschritt der Unabhängigkeit“ und warnte vor schweren Folgen für das Funktionieren der Gerichte. Der Oberste Justizrat (CSM), in dem Richter und Staatsanwälte vertreten sind, sieht in der Reform faktisch die Abschaffung der Dienstrenten und warnt vor einem „unvermeidlichen Systemkollaps“. Das neue Gesetz werde gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der Justiz haben.

Der Rat verweist auf einen großen Personalmangel, eine im EU-Vergleich viermal höhere Belastung durch anhängige Verfahren und fehlende Möglichkeiten zur Personalgewinnung. Andere Staatsgewalten hätten diese Probleme ignoriert und sich allein auf die Einwirkung auf die Ansprüche der Judikative konzentriert.

Das Urteil des Verfassungsgerichts fand offenbar sofortigen Anklang auf den Finanzmärkten. Laut Bloomberg sanken die Zinsen für zehnjährige Staatsanleihen um sechs Basispunkte auf rund 6,4 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit zwei Jahren und nach Einschätzung der Agentur der günstigste Moment für die Staatsfinanzen seit 2024.