Washington/Bukarest (ADZ) – Die Schadensersatzklage des kanadischen Unternehmens Gabriel Resources nach dem Scheitern des Goldabbauprojekts von Goldbach /Roșia Montană hat doch keine finanziellen Konsequenzen für Rumänien. Das Washingtoner ICSID-Schiedsgericht der Weltbank hat gegen den Kläger entschieden und diesen zudem auf Erstattung von Verfahrens- und Rechtskosten in Höhe von insgesamt rund zehn Millionen Dollar an den beklagten Staat verpflichtet. Die kanadische Firma und ihr britischer Ableger auf Jersey wollten offenbar einen milliardenschweren Schadensersatz für ihren Einsatz im Rahmen des lange Jahre verzögerten und dann aufgrund der Aufnahme des Gebiets um Goldbach in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes endgültig begrabenen Projekts zur Ausbeutung von Goldreserven geltend machen.
Laut Gabriel Resources stehe die ICSID-Entscheidung im Widerspruch mit jeder objektiven Bewertung der Beweise. Anna El-Erian, Präsidentin von Gabriel Resources, teilte mit, dass sie die Mehrheitsentscheidung des Gerichts als zutiefst falsch ablehne. So habe auch einer der Schiedsrichter in seiner abweichenden Meinung eingeräumt, dass der politische Eingriff der rumänischen Regierung in Gabriels Vertragsrechte die Entwicklung eines Top-Bergbauprojekts behindert habe, so El-Erian.
Die Rechtsanwaltskanzlei Leaua Damcali Deaconu Păunescu (LDDP), die zusammen mit dem Schweizer Anwaltsbüro LALIVE den rumänischen Staat in Washington vertrat, stellt fest, dass das Schiedsgericht die vielen umweltpolitischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen des Projektumfelds berücksichtigte und feststellte, dass die rumänischen Behörden ihr Regulierungsmandat so gut wie möglich unter den schwierigen Umständen wahrgenommen haben.