Bukarest (ADZ) – Rumänien hat die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen nicht vollständig umgesetzt – nun droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission hat eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ erlassen. Dies ist die zweite Verfahrensstufe, nachdem bereits im Juli 2021 ein Aufforderungsschreiben versendet wurde, auf das Rumänien laut Kommission keine ausreichenden Informationen übermittelt hatte.
Anhand der betreffenden Richtlinie soll die Entwicklung erneuerbarer Energieträger geregelt werden. Demnach müssen 32 Prozent der Energie bis 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen, die Kostenwirksamkeit von Fördermaßnahmen muss kontrolliert und Verwaltungsverfahren in diesem Bereich vereinfacht werden. Die Frist für die Umsetzung endete am 30. Juni 2021.
Neben Rumänien haben auch Deutschland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Portugal, Ungarn und Zypern dies bislang versäumt. Die Staaten haben nun zwei Monate lang Zeit, der Kommission mitzuteilen, dass sie ihre Verpflichtungen diesbezüglich erfüllt haben; andernfalls können die Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union übertragen werden.