Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag Änderungen am Strafrecht debattenlos verabschiedet. Das abschließende Votum obliegt der Abgeordnetenkammer. Die Neuordnung betrifft unter anderem die Gültigkeit von Filmbeweisen einer Straftat: Überwachte müssen innerhalb von zehn Tagen nach dem Ende der Maßnahmen schriftlich über die abgeschlossene Observation informiert werden – diese sollen künftig deren Rechtmäßigkeit und damit ihre Gültigkeit als Beweismittel für einen Prozess vor Gericht anfechten können.